Schallschutz im Hochbau – Neuerungen in der SIA-Norm 181:2020

Wer kennt das nicht? Geräusche aus Nachbarwohnungen oder Lärmemissionen von Haustechnik-Anlagen, etc. Das stetig steigende Bedürfnis nach ruhigem Wohnen zeigt sich sehr gut an den zunehmenden Beschwerden und rechtlichen Verfahren von Bewohnern und Benutzern von Wohnbauten. Die neue SIA-Norm 181:2020 hat nun auf diesen Umstand reagiert und ist seit dem 02. November 2020 in Kraft.

Was ist in den Neuerungen vorgesehen?
Die Überarbeitung der Norm bringt vor allem eine Entflechtung und Vereinfachung mit sich. Allerdings birgt sie auch einige Änderungen, die nicht nur für Fachplanende, sondern auch für Bauherrschaften und Architekten/Innen von Bedeutung sind.
Zu den wichtigsten Änderungen zählt unter anderem die Entflechtung von «Schalldämmung» und «Raumakustik». Die Raumakustik ist nicht mehr Bestandteil dieser Norm und wird neu in einer separaten Norm 181/1 behandelt, welche jedoch noch nicht ausgearbeitet ist. Deshalb empfiehlt die Schweizerische Gesellschaft für Akustik SGA-SSA, weiterhin mit der alten Norm zu arbeiten.
Die erhöhten Anforderungen beim Schutz gegen Innenlärm (Luft- und Trittschall) wurden von 3 dB auf 4 dB erhöht, womit eine Angleichung am internationalen Umfeld erfolgte. Neu wurden Anforderungen an Abschlusstüren gegen Erschliessungs-Zonen definiert und damit sollen Probleme mit schlechten Wänden neben Türen behoben werden. Es gelten dadurch auch erhöhte Anforderungen gegen Aussenlärm bei Einfamilienhäusern und die Anwendung des EMPA-Pendelfallhammers ist als alleinige Messmethode vorgeschrieben.
Zudem wurde die Volumenkorrektur Cv durch einen Mindestwert für Schalldämmung ersetzt und die informativen Anhänge aus der Ausgabe 2006 mit Berechnungsbeispielen und Empfehlungen wurden zugunsten der Lesbarkeit und Trennung zwischen Norm und Dokumentation nicht mehr übernommen. Dafür ist eine neue SIA-Wegleitung vorgesehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit den Neuerungen der SIA-Norm 181:2020 hauptsächlich dem gestiegenen Ruhebedürfnis entsprochen wird.

Unsere Empfehlung
Trotz den höheren Anforderungen in der neuen Ausgabe «Schallschutz im Hochbau» kann der umgesetzte Schallschutz am Bau die subjektiven Vorgaben der Nutzenden nicht immer erfüllen. Deshalb ist es wichtig die Lärm- und Schallschutzanforderungen zusammen mit der Bauherrschaft in einer frühen Planungsphase zu definieren.

Auskünfte und Support
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem nächsten Projekt in diesem Prozess. Für weitere Auskünftige steht Ihnen das Team der bfb ag gerne zur Verfügung.