Die Relevanz der 2-jährigen Garantieabnahme nach der SIA

Aus aktuellem Anlass von diversen aktuell laufenden 2-Jahres-Garantieabnahmen bei circa 1000 Wohnungen wollen wir auf die Relevanz dieses Momentes im gesamten Gebäudezyklus eingehen

Spätestens 2 Jahre nach der Garantieabnahme sollten sämtliche bis dahin festgestellten Mängel beim Unternehmer gerügt sein. Der Ersteller hat bis dahin den Beweis zu erbringen, dass kein Mangel vorliegt. Nach den 2 Jahren liegt die Beweislast beim Auftraggeber. Ein gut geführter Prozess mittels einer Initialisierung der Beteiligten, der Mängelanfrage bei Nutzern, der Mängelkontrolle vor Ort mit der anschliessenden Mängelrüge sowie einer konzentrierten Mängelbehebung hilft den Prozess und die Nutzer nicht unnötig zu strapazieren. Bei technisch anspruchsvollen Mängeln empfehlen wir nicht nur auf die Freimeldung durch Handwerker oder Nutzer zu zählen, sondern diese fachmännisch kontrollieren zu lassen. Bei komplexen langwierigen Mängeln sollte die Verjährungsfrist im Auge behalten oder allenfalls mit einer Einrede-Verzichtserklärung ausgesetzt werden.

Unsere Leistung: Qualitätssicherung